Häufige Fragen zum J-1 Visum für die USA (2024)

FRAGEN ZU UNSEREM PROGRAMM DER KATEGORIE INTERN UND TRAINEE

Wo und wie beantrage ich das J-1 Visum ?

Jeder Visumsantrag läuft in erster Instanz über einen Sponsor, dervom US Außenministeriumlizenziert ist, das Visumsvordokument, das DS-2019 Formular, auszustellen. Durch Teilnahme an unserem Visumsprogramm bekommen Sie das DS-2019, denn ohne DS-2019 gibt es kein Visum und ohne Visum leider kein USA-Praktikum.

Nachdem Sie sich kostenfrei online registriert haben, füllen Sie einfach Ihren Online Accountmit allen wichtigen Informationen aus und melden sich dann für unser J-1 Visumsprogramm an. Sie erhalten im Folgenden weitere detaillierte Informationen. Nach einer anfänglichen Prüfung Ihres Vorhabens nehmen wir Sie in unser Programm auf; dann erhalten Sie die Rechnung und es geht los. Sobald diese Programmgebühr bei uns eingegangen ist, beginnen wir mit der Bearbeitung Ihres Antragsund geben Ihnen genaue Instruktionen zum weiteren Vorgehen. Befolgen Sie einfach unsere Hinweise; erfahrungsgemäß liegt nach ca. 6-10 Wochen Ihr DS-2019 im Briefkasten!

Sobald Sie das DS-2019 erhalten haben, vereinbaren Sie einen Interviewtermin in dem für Sie zuständigen US-Konsulat. Auch hier werden wir Sie als Teilnehmer unseres Visumprogramms mit allen nötigen Informationen sowie zusätzlich auszufüllenden Unterlagen versorgen. Der Konsulatsbeamte/-beamtin, welche(r) Sie interviewt, entscheidet schließlich über die Ausstellung des J-1 Visums.

Welche Kriterien muss ich als Bewerber für ein J-1 Visum erfüllen?

Zunächst muss geklärt werden, für welche J-1 Kategorie Sie sich qualifizieren. J-1 Intern oder J-1 Trainee? Als J-1 Intern müssen Sie mindestens 2 Vollzeitsemester an einer Hochschule außerhalb den USA studiert haben, bzw. ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Ist Letzteres der Fall, muss Ihr Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss beginnen.

Als J-1 Trainee müssen Sie ein abgeschlossenes Studium und mindestens 1 Jahr Vollzeit-Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums in demselben Bereich nachweisen. Alternativ ist ein J-1 Trainee Visum auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im selben Bereich möglich.

Generell gilt eine Altersbegrenzung von 35 Jahren. Des Weiteren muss das Praktikum einen deutlichen Bezug zu Ihrem akademischen/beruflichen Werdegang haben.

Was sind noch einmal die genauen Voraussetzungen, um ein J-1-Visum beantragen zu können?

Sie können am J-1 Visumsprogramm teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Intern (Studenten und Absolventen) wenn…

  • Ihre Praktiku*msdauer 12 Monate nicht überschreitet
  • Sie mindestens 18 Jahre alt sind
  • Sie Ihr Praktikum entweder während Ihres Studiums (nach dem 2. Fachsemester) oder innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Studium absolvieren
  • Sie einen sicheren Praktiku*msplatz haben
  • Sie gute englische Sprachkenntnisse besitzen
  • Sie ausreichende finanzielle Eigenmittel von mindestens USD 1300 / Monat nachweisen können
  • Sie eine Vorlaufzeit von mindestens 8Wochen einplanen

Trainee (Absolventen und Berufstätige) wenn…

  • Ihre Praktiku*msdauer 18 Monate nicht überschreitet (Ausnahme: Tourismusbranche, Hotellerie und Gastronomie)
  • Sie ein abgeschlossenes Studium, sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung in dem Bereich verfügen oder eine Berufsausbildung und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in dem Bereich haben
  • Sie einen sicheren Praktiku*msplatz mit klarem Bezug zu Ihrer Ausbildung oder Ihrem Studium haben
  • Sie gute englische Sprachkenntnisse besitzen
  • Ihr Training vergütet ist, Mindestlohn der jeweiligen Stadt oder höher (Ausnahme Rechtsreferendare)
  • Sie eine Vorlaufzeit von mindestens 8Wochen einplanen

Wie kann ich mich zum Programm anmelden?

Mit dem Ausfüllendieses kurzen Formularserhalten Sie ein Login und haben sofort Zugang zu Ihrem Online Account. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und weitere Dokumente, die für die Anmeldung zum J-1 Visumsprogramm notwendig sind.

Nachdem Sie Ihren Account angelegt haben, füllen Sie bitte alleTeilnehmerdaten aus und hinterlegendie notwendigen Dokumente. Dies können Sie gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt tun; Ihre Informationen werden gespeichert.

Hinweis:Dies ist noch keine verbindliche Anmeldung für das J-1 Visumsprogramm. Ihre verbindliche Anmeldung kommt erst durch Ihre Buchung und somit Zusendung der Anmeldeunterlagen an uns zustande. Das Anlegen dieses Accounts ist kostenfrei und ohne Verpflichtungen. Sie haben bereits einen Account? Dann loggen Sie sich einfachhierein.

Müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit mit der Bearbeitung begonnen werden kann?

Ja. Alle Informationen und Dokumente, die in Ihrem Online Account erfragt werden, sind für die Anmeldung verpflichtend. Über zusätzlich benötigte Dokumente werden wir Sie nach Buchung per Email informieren.

Benötige ich einen biometrischen Reisepass?

Nein, ein biometrischer Reisepass ist nicht erforderlich. Ihr Reisepass muss maschinenlesbar und mindestens bis nach Ausreise nach Ihrem Praktiku*msende gültig sein.

Wann sollte das Visum beantragt werden?

Erfahrungsgemäß dauert es von Ihrer Anmeldung bis zum Erhalt des Visums etwa 8-10Wochen.

Der Zeitraum ist allerdings abhängig von der Zuarbeit Ihres Gastunternehmens sowie von der Rücksendung Ihrer Unterlagen an uns. Um Verzögerungen der Einreise und somit des Praktiku*msbeginns zu vermeiden, ist es daher ratsam, mit dem Visumsantrag so früh wie möglich zu beginnen.

Benötige ich wirklich ein Visum für ein Praktikum in den USA?

Ja, Sie benötigen in jedem Fall ein J-1 Visum, das die gesamte Dauer Ihres Praktiku*ms abdeckt – unabhängig davon, ob dies vergütet ist oder nicht. Das J-1 Visum beinhaltet eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Genehmigung, Praktikanten-/Traineetätigkeiten in einem U.S. Unternehmen nachzugehen. Ohne ein solches J-1 Visum wird Ihnen in jedem Fall die Einreise in die USA und damit die Praktiku*msaufnahme verweigert!

Da dieses Visum auf Ihr bestimmtes Praktikum zugeschnitten ist, dürfen Sie auch nicht eigenmächtig Ihre Pläne in den USA ändern. Dies muss in jedem Fall mit der Sponsor IhresVisums abgesprochen werden.

Kann mir die GACC California garantieren, dass mir in jedem Fall ein DS-2019 ausgestellt wird?

Nein. Diese Garantie wird Ihnen niemand geben können. Ob Ihr DS-2019-Antrag Erfolg hat, hängt allein davon ab, ob sowohl Sie als auch das von Ihnen gewählte Praktiku*msunternehmen für ein J-1 Visum geeignet sind und alle erforderlichen Informationen eingereicht werden. Die jeweiligen Kriterien gibt das U.S. Department of State vor und die Aufgabe von Visasponsoren, wie der GACC CA, besteht darin, alle Anträge streng nach diesen Richtlinien zu prüfen. Häufige Gründe, warum Anträge für ein DS-2019 abgelehnt werden können, sind z.B. mangelnde Kooperationsbereitschaft Ihres potenziellen Praktikumunternehmens, nicht ausreichend nachgewiesene Relevanz des Praktiku*ms für Ihr Studium, Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung, nicht genügend finanzielle Mittel oder eine fehlende familiäre, wirtschaftliche oder soziale Bindung zu Ihrem Heimatland.

Ist es garantiert, dass ich mein Visum bekomme, nachdem ich das DS-2019 erhalten habe?

Leider nein. Die finale Entscheidung über die Vergabe eines Visums wird immer nach dem Visumsinterview und Einreichung aller nötigen Dokumente beim Konsulat getroffen. Unsere Aufgabe als Visumssponsor ist es, Sie unter Einhaltung aller rechtlichen Aspekte bestmöglich auf diesen Konsulatstermin vorzubereiten. Ablehnungen können dann vorkommen, wenn beispielsweise deutlich wird, dass Sie mit einem J-1 Visum einen permanenten Aufenthaltsstatus in den USA bezwecken.

Können mich mein(e) Kinder/Ehepartner für die Dauer meines Praktiku*ms in die USA begleiten?

Generell ja. Der Ehepartner sowie leibliche Kinder bis zum 21. Lebensjahr können Sie während des Praktiku*ms begleiten. Allerdings muss für jeden Mitreisenden das J-2 Visum beantragt werden. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich.

Kann man mit dem J-1 Visum ein Praktikum in den USA direkt nach dem Abitur absolvieren?

Nein, leider ist dies aufgrund der Bestimmungen des Department of Homeland Security nicht möglich. Erst wenn man an einer Fachhochschule oder Universität länger als zwei Semester studiert hat bzw.über mindestens 5 Jahre Vollzeit Berufserfahrung verfügt, qualifiziert man sich für das J-1 Programm. Es ist in diesem Fall jedoch möglich, als bspw. Volunteer in die USA zu gehen und eine Non-Profit Organisation zu unterstützen. Diesbezüglich beraten wir Sie gern.

Warum gibt es ein J-1 Visumsprogram?

Nach den Bestimmungen des U.S. Department of State gelten Praktika in den USA nicht als Arbeitsaufenthalte, sondern als Aufenthalte, die dem kulturellen Austausch dienen. Sie werden daher im Rahmen von entsprechenden Austauschprogrammen durchgeführt. Man benötigt dafür ein sogenanntes J-Visum (Cultural Exchange Visa).

Was bedeutet es, einen "Sponsor" zu haben?

Anders als in den meisten Ländern üblich, haben die amerikanischen Behörden einen Teil des Visumsverfahrens an Organisationen delegiert, die als „legal sponsor“, damit quasi als verlängerter Arm der US-Botschaft, fungieren und für die Durchführung der Programme gemäß der US-Bestimmungen verantwortlich sind. Es führt daher kein Weg an einer Organisation – dem designierten J-1 Visa Sponsor – vorbei. Die US-Botschaften bzw. Konsulate stellen das J-Visum nur unter Vorlage des DS-2019 aus (und dieses kann nur von einem Sponsor ausgestellt werden).

Erhältlich ist das DS-2019 durch die Teilnahme an unserem Visumsprogramm und wird Ihnenvon der GACC CA als designierter Sponsor ausgestellt. Unsere Aufgabe besteht jedoch nicht nur darin, das DS-2019 auszustellen sondern auchdie Einhaltung der amtlichen amerikanischen Bestimmungen zu gewährleisten. Voraussetzung für das DS-2019 ist eine Praktiku*mszusage aus den USA, die nach strengen Kriterien geprüft wird. Wird das Praktiku*msangebot gutgeheißen und sind alle weiteren Programmpunkte erfüllt, wird das DS-2019 ausgestellt. Erst danach kann das J-1 Visum bei der U.S. Botschaft beantragt werden. Die Reihenfolge ist also immer folgendermaßen: erst die Stelle, dann das DS-2019, dann das J-1 Visum.

Warum muss das J-1 Programm eine interkulturelle Komponente beinhalten?

Das J-1 Programm bietet Teilnehmern und Amerikanern die Möglichkeit, sich über Erfahrungen, Meinungen etc. auszutauschen, Vorurteile und Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen und die Beziehungen zwischen U.S. Bürgern und anderen Nationalitäten auszubauen. Die interkulturelle Komponente während des Aufenthaltes gibt den Teilnehmern die Gelegenheit, die amerikanische Gesellschaft und Kultur außerhalb ihres Praktiku*ms kennenzulernen, ihre eigene Kultur mit den U.S. Bürgern zu teilen, tolerant und respektvoll mit anderen Kulturen umzugehen, sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu entdecken.

Wie vergleiche ich unterschiedliche Angebote verschiedener Visumsagenturen?

Vergleichen lohnt immer und nicht nur beim Preis!

Oberfächlich kann ein Angebot verlockend aussehen, doch die wirklich wichtigen Dinge sind die vielen kleinen Details des jeweiligen Programms. Meist bemerkt man diese erst, wenn man bereits einem Programm beigetreten is. Dann ist es meistens zu spät und man muss mit etwaigen Nachteilen des jeweiligen Sponsors leben.

Hier eine Liste, die Sie beachten können, um den optimalen Anbieter zu finden:

  • Wie qualifiziert ist die Beratung?
  • Welcher Gesamtpreis über den Gesamtzeitraum erwartet Sie?
  • Wie groß ist die Hilfestellung, die Antragsformulare auszufüllen bzw. wird Ihr Unternehmen mitarbeiten?
  • Ist die Versicherung optional oder Pflichtbestandteildes Programms? Wie sind die Leistungen der Versicherung? Wie hoch sind die Zuzahlungen pro Krankheitsfall?
  • Wie viele Unterlagen und Nachweise müssen Sie erbringen?
  • Wie bürokratisch ist das Programm- – z.B. Anzahl der Referenzschreiben? Wie wirken sich die geforderten Unterlagen auf den Bearbeitungszeitraum aus?
  • Wie viele Ausschluss- und Nebenbedingungen gibt es – z.B. VollzeitstudentIn nach dem 2. Fachsemester?
  • Wie lange betragen die Bearbeitungszeiten?

Ist die GACC California auch Ansprechpartner für andere Visumstypen außer J-1?

Im Rahmen dieses Programms kümmert sich die GACC California um die Vermittlung von DS-2019-Formularen, die für J-1 Visumsanträge benötigt werden. Dennoch bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung bei anderen Visumsanträgen wie z.B. dem B-Visum für touristische und geschäftliche Zwecke an. Weiterhin bieten wir auch unseren Service für das E-1 Visum und das L-1 Visum an. Fragen Sie einfach bei uns nach!

Häufige Fragen zum J-1 Visum für die USA (2024)
Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Rubie Ullrich

Last Updated:

Views: 5553

Rating: 4.1 / 5 (52 voted)

Reviews: 83% of readers found this page helpful

Author information

Name: Rubie Ullrich

Birthday: 1998-02-02

Address: 743 Stoltenberg Center, Genovevaville, NJ 59925-3119

Phone: +2202978377583

Job: Administration Engineer

Hobby: Surfing, Sailing, Listening to music, Web surfing, Kitesurfing, Geocaching, Backpacking

Introduction: My name is Rubie Ullrich, I am a enthusiastic, perfect, tender, vivacious, talented, famous, delightful person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.